Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gut Hungenbach / Powerful Events HQS GmbH
Teil A – Allgemeiner Teil
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Powerful Events HQS GmbH, Stüttem 1, 51688 Wipperfürth – als Betreiberin von Gut Hungenbach, Hungenbach 12, 51515 Kürten – und ihren Kunden. Sie regeln die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen, Hotelzimmern sowie sonstigen Einrichtungen und umfassen alle damit verbundenen Leistungen, Lieferungen sowie Service- und gastronomischen Angebote – unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.
Die Powerful Events HQS GmbH wird im Folgenden auch als „Anbieter/in“, „Location“ oder „Hotel“ bezeichnet.
Diese AGB gelten auch für Buchungen über Drittplattformen (z. B. Buchungsportale oder Eventagenturen), sofern die Powerful Events HQS GmbH dort als Vertragspartnerin auftritt.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese ausdrücklich und in Textform durch die Powerful Events HQS GmbH bestätigt wurden.Vertragspartner / Vertragsabschluss
Vertragspartner sind die Powerful Events HQS GmbH und der jeweilige Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Powerful Events HQS GmbH zustande - zwei übereinstimmende Willenserklärungen - in der Regel durch die Annahme eines Kundenantrags (z. B. einer Buchungsanfrage) durch die Powerful Events HQS GmbH, etwa in Form einer Buchungs- oder Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail),
– durch die Annahme eines von der Powerful Events HQS GmbH unterbreiteten Angebots durch den Kunden,
– durch eine eigenständige Buchung über die Website der Powerful Events HQS GmbH oder ein Online-Buchungsportal mit entsprechender Buchungsbestätigung,
– oder durch die Bestätigung eines Veranstaltungsvertrags in Textform oder durch dessen Unterzeichnung durch den Kunden, sofern dies im Einzelfall vorgesehen ist.
Die jeweils gewählte Form des Vertragsschlusses richtet sich nach Art der gebuchten Leistung und dem jeweiligen Buchungsweg.
Soweit in diesen AGB die Textform verlangt wird, genügt eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben oder übermittelt wird (z. B. E-Mail, Fax, PDF). Eine eigenhändige Unterschrift ist in diesem Fall nicht erforderlich. Nachrichten über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, SMS) genügen nicht den Anforderungen der Textform.
Der Vertrag kann auch durch die Nutzung automatisierter Buchungssysteme oder Onlineformulare auf der Website des Anbieters zustande kommen.
Handelt ein Dritter im Namen des Kunden, haftet dieser gesamtschuldnerisch mit dem Kunden für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen.Leistungen & Pflichten
Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag oder der Buchungsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform und werden nur wirksam, wenn sie von der Anbieterin ausdrücklich bestätigt wurden.
Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne vereinbarte Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.Festpreisregelung für Verbraucherverträge
Bei Verträgen mit Verbrauchern (Privatkunden) gelten die in Angeboten, Buchungs- oder Auftragsbestätigungen genannten Preise als verbindliche Festpreise. Diese verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine spätere Änderung des Umsatzsteuersatzes – unabhängig davon, ob sie zu einer Erhöhung oder Senkung führt – hat keinen Einfluss auf die vereinbarten Bruttopreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Diese Regelung dient der Planungssicherheit des Kunden und gilt unabhängig von späteren steuerlichen Anpassungen.Haftung und Verjährung
Die Haftung der Powerful Events HQS GmbH für Schäden jeglicher Art ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Powerful Events HQS GmbH (§ 278 BGB).
Verjährung: Vertragliche Ansprüche des Kunden – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für alle übrigen Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.Elektronische Kommunikation, Abrechnung und Datenschutz
Die Kommunikation, Angebotsabgabe, Vertragsbestätigung und Rechnungsstellung kann elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Form der Kommunikation ausdrücklich einverstanden.
Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung verarbeitet die Anbieterin personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Zahlungsdaten) des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:
Powerful Events HQS GmbH, Stüttem 1, 51688 Wipperfürth, E-Mail: post@gut-hungenbach.de
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und Vertragsanbahnung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) sowie – im Einzelfall – Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung).
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Zahlungsdienstleister, Steuerberater oder gebuchte externe Dienstleister) oder der Kunde zuvor ausdrücklich eingewilligt hat.
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen – insbesondere zur Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen – sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen: https://www.gut-hungenbach.de/datenschutz.
Auf Wunsch stellen wir diese auch in gedruckter Form zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der angegebene Link in Printversionen ggf. nicht direkt anklickbar ist.Widerrufsrecht für Verbraucher
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen geschlossen werden und diese für die Erbringung an einem spezifischen Termin oder innerhalb eines genau bestimmten Zeitraums vorgesehen sind.
Dies betrifft insbesondere sämtliche Leistungen der Powerful Events HQS GmbH, wie z. B.: die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen und Hotelzimmern zu einem konkreten Datum, die Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Tagungen, Feiern) an einem fest vereinbarten Termin, und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie Catering, Technik, Dekoration, Personal oder Rahmenprogramme.
Da alle Verträge mit der Powerful Events HQS GmbH typischerweise auf einen oder mehrere fest definierte Termine bezogen sind, besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
Mit Zustandekommen eines solchen Vertrags erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB ausgeschlossen ist.Höhere Gewalt / behördliche Veranstaltungsverbote
Wird die Durchführung der gebuchten Veranstaltung oder einzelner vereinbarter Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, unvorhersehbarer und nicht beherrschbarer Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Epidemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder Veranstaltungsverbote) ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, sind beide Vertragsparteien verpflichtet, gemeinsam eine angemessene Anpassung des Vertrags vorzunehmen.
Die Anbieterin ist berechtigt, dem Kunden eine zumutbare Ersatzleistung (z. B. Terminverschiebung, alternative Raum- oder Ablaufgestaltung) anzubieten. Der Kunde darf diese nur ablehnen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind z. B. (i) schwere Krankheit oder Todesfall im engsten Familienkreis (B2C), (ii) unternehmenskritische Terminüberschneidungen (B2B).
Kommt keine Einigung auf eine Ersatzleistung zustande oder ist eine solche objektiv nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall trägt der Kunde die bis dahin nachweislich angefallenen Kosten und Aufwendungen der Anbieterin. Bereits geleistete Vorauszahlungen oder Kautionen werden auf diese Kosten angerechnet, ein etwaiges Guthaben wird zurückerstattet.
Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Rückerstattung besteht nicht, sofern eine zumutbare Ersatzleistung angeboten wurde und diese nicht aus triftigem Grund abgelehnt wird.Hausrecht
Das Hausrecht liegt bei der Powerful Events HQS GmbH. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen geltendes Recht, gegen vertragliche Vereinbarungen, gegen die Hausordnung oder bei unangemessenem Verhalten behält sich die Powerful Events HQS GmbH das Recht vor, Personen des Hauses zu verweisen oder eine laufende Veranstaltung vorzeitig abzubrechen.
Die Durchsetzung des Hausrechts – einschließlich eines Veranstaltungsabbruchs – entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung, sofern der Anlass für das Einschreiten der Powerful Events HQS GmbH im Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Gäste liegt.
Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Sie ist für alle Gäste, Besucher und Vertragspartner verbindlich, wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt und ist zusätzlich vor Ort ausgehängt und einsehbar.Mitbringen und Mitnahme von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken durch den Kunden oder seine Gäste ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform mit der Location.
Für genehmigte Ausnahmen können zur Deckung der Gemein-, Folge- und wirtschaftlichen Zusatzkosten (z. B. Reinigung, Bereitstellung von Geschirr, Entsorgung, Personalkosten, entgangener Umsatz) Korkgeld, Tellergeld oder vergleichbare Pauschalen erhoben werden.
Werden Speisen oder Getränke ohne vorherige Zustimmung eingebracht, ist die Location berechtigt, den Verzehr zu untersagen oder eine pauschale Sondergebühr zu erheben, deren Höhe sich nach Art, Umfang und wirtschaftlicher Auswirkung der eingebrachten Waren richtet. Diese Gebühr ist verbindlich und vom Kunden zu tragen.
Die von der Location angebotenen gastronomischen Leistungen – insbesondere Speisen und Getränke – gelten ausschließlich für den Verzehr vor Ort und innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten.
Aus hygienerechtlichen Gründen ist die Mitnahme von Speisen – insbesondere von Buffets, Menüs oder Kaffeetafeln – nach Ablauf der vereinbarten Buffetzeit oder nach Veranstaltungsende untersagt.Technische Einrichtungen und Fremdtechnik
Sofern die Location auf Veranlassung des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe sämtlicher eingebrachten oder bereitgestellten Einrichtungen – dies gilt sowohl für Fremdtechnik als auch für von der Location zur Verfügung gestellte Ausstattung. Der Kunde stellt die Powerful Events HQS GmbH von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Überlassung oder Nutzung dieser Einrichtungen frei.
Die Nutzung eigener elektrischer oder elektronischer Geräte durch den Kunden ist nur nach vorheriger Zustimmung in Textform gestattet. Für daraus entstehende Störungen oder Schäden an der Technik oder Infrastruktur der Location haftet der Kunde, soweit diese nicht von der Location zu vertreten sind. Zusätzlich entstehende Stromkosten, die über eine übliche Nutzung hinausgehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen der Location werden – soweit möglich – unverzüglich behoben. Eine Minderung oder Zurückbehaltung der vereinbarten Vergütung ist jedoch ausgeschlossen, sofern die Location die Störung nicht zu vertreten hat.
Teil B – Hotel und Zimmervermietung
Buchung & Leistungen
Die Buchung eines Hotelzimmers stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) durch die Powerful Events HQS GmbH zustande.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder einem individuell geschlossenen Vertrag. Sonderwünsche und Zusatzleistungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch die Anbieterin.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.Zimmerpreise & Zahlungsmodalitäten
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Preisänderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bleiben vorbehalten.
Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei Abreise fällig. Die Powerful Events HQS GmbH ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie zu verlangen.
Bei Gruppenbuchungen, Buchungen im Rahmen von Veranstaltungen oder Buchungen mit Sonderkonditionen (z. B. Promo-Code) gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen. Diese werden dem Kunden im Rahmen der Buchung mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung in Textform nochmals verbindlich festgehalten. Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Bedingungen.Rücktritt durch den Kunden / Stornobedingungen
Der Kunde kann eine Buchung von Hotelzimmern gemäß den nachfolgenden Staffelungen stornieren, sofern bei der Buchung keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden – etwa im Rahmen eines Sonderpreises, eines Aktionsangebots oder durch die Nutzung eines Promo-Codes. Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich im Angebot oder in der Buchungsbestätigung in Textform ausgewiesen sein.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung in Textform bei der Powerful Events HQS GmbH.
Buchungen von 1–3 Zimmern:
- Kostenfreie Stornierung bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise
- Danach: 100 % des Zimmerpreises werden berechnet
Buchungen von 4–8 Zimmern:
- Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Anreise
- Ab 14 Tage vor Anreise: 70 % des Zimmerpreises
- Ab 1 Tag vor Anreise: 90 % des Zimmerpreises
- Am Anreisetag: 100 % des Zimmerpreises
Buchungen von 9–15 Zimmern:
- Kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise
- Danach bis 1 Tag vor Anreise: 10 % kostenfrei, 90 % werden berechnet
- Am Anreisetag: 100 % des Zimmerpreises
Buchungen ab 16 Zimmern:
- Kostenfreie Stornierung bis 3 Monate vor Anreise
- Bis 45 Tage vor Anreise: 30 % des Zimmerpreises
- Bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Zimmerpreises
- Bis 14 Tage vor Anreise: 70 % des Zimmerpreises
- Bis 1 Tag vor Anreise: 90 % des Zimmerpreises
- Am Anreisetag: 100 % des Zimmerpreises
Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass der Powerful Events HQS GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.Rücktritt durch das Hotel
Die Powerful Events HQS GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
- höhere Gewalt oder andere nicht von der Anbieterin zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
- das Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurde (z. B. zur Person, zum Zweck oder zur Zahlungsfähigkeit),
- die Annahme begründet ist, dass die Inanspruchnahme der Leistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses gefährden könnte.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt hiervon unberührt.Haftung für eingebrachte Sachen (§ 701 BGB)
Für eingebrachte Sachen haftet die Powerful Events HQS GmbH als Betreiberin des Hotels gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 701 ff. BGB) bis zu einem Betrag von 3.500 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten besteht eine Haftung nur bis zu 800 €, sofern diese nicht ausdrücklich zur sicheren Verwahrung übernommen wurden.
Zur sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen steht ein zentraler Hotelsafe an der Rezeption zur Verfügung. Eine Haftung für Wertsachen, die im Hotelzimmer aufbewahrt werden, ist ausgeschlossen.
Für Wertgegenstände, die nicht im zentralen Safe hinterlegt wurden, übernimmt die Powerful Events HQS GmbH keine Haftung.
Teil C – Tagungen & Geschäftskunden
Buchung & Leistungsumfang
Mit der Annahme eines Angebots durch den Kunden und der anschließenden Buchungsbestätigung in Textform durch die Powerful Events HQS GmbH kommt ein verbindlicher Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Tagungstechnik, Pauschalen sowie ggf. weiterer Leistungen zustande.
Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung und können insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
– Nutzung von Veranstaltungsräumen und Außenflächen
– Bereitstellung technischer Ausstattung (z. B. Screens, Leinwand, Flipchart, Moderationsmaterial)
– Verpflegung (z. B. Tagungspauschalen, Buffets, Menüs)
– Hotelzimmer
– Organisation von Rahmenprogrammen oder Aktivitäten (z. B. Teambuilding, Weinprobe, Workshops)
– Vermittlung externer Dienstleister (z. B. Moderatoren, Coaches, Transferservices)
Bei der Vermittlung externer Dienstleister tritt die Powerful Events HQS GmbH ausschließlich als Vermittlerin auf; der Vertrag kommt in diesen Fällen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
Ein Anspruch auf bestimmte Räume, Ausstattungen oder Zusatzleistungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.Zahlungsmodalitäten
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Neukunden, bei höherem Auftragswert oder bei Einbindung externer Leistungen (z. B. Catering, Technik, Moderation) ist die Powerful Events HQS GmbH berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 30 % bis 50 % des Gesamtbetrags (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu verlangen. Die genaue Höhe wird im Angebot oder in der Buchungsbestätigung verbindlich festgelegt.
Zahlungsverzug: Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Powerful Events HQS GmbH berechtigt, die jeweils gesetzlich zulässigen Verzugszinsen zu berechnen:
– bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
– bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Zusätzlich kann für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben werden.
Gerät der Kunde trotz Mahnung in fortgesetzten Zahlungsverzug, ist die Powerful Events HQS GmbH berechtigt, ein externes Inkassounternehmen mit der Geltendmachung der offenen Forderung zu beauftragen. In diesem Fall trägt der Kunde auch die dadurch entstehenden, nachweislich angefallenen Kosten der Rechtsverfolgung, sofern er den Verzug zu vertreten hat.
Der Nachweis und die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Ein Skontoabzug ist ausgeschlossenStornierung durch den Kunden
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Location geschlossenen Vertrag bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Powerful Events HQS GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, ist der vertraglich vereinbarte Preis nach den gesetzlichen Vorschriften auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt (§ 615 BGB analog). Abweichend davon gewährt die Location dem Kunden folgende pauschalierte Rücktrittsmöglichkeiten für vollständige Veranstaltungsbuchungen:
– bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei, es fällt lediglich eine Aufwandspauschale von 300 € an
– ab 6 Monaten bis 15 Tage vor Veranstaltung: 50 % des zu erwartenden Umsatzes
– ab 14 Tagen vor Veranstaltung: 80 % des zu erwartenden Umsatzes
Der zu erwartende Umsatz umfasst die vertraglich vereinbarte Raummiete bzw. Locationnutzung sowie sämtliche gebuchten Leistungen der Powerful Events HQS GmbH aus dem Veranstaltungsauftrag (z. B. Technik, Tagungspauschalen, Getränkepauschalen, Zusatzleistungen). Maßgeblich ist der vertraglich vereinbarte Bruttogesamtbetrag.
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Powerful Events HQS GmbH.
Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass der Location kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die berechnete Pauschale entstanden ist.Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeiten
Eine Änderung der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl – sei es eine Erhöhung oder Reduzierung – muss der Powerful Events HQS GmbH spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt und von dieser rückbestätigt werden. Später eingehende Mitteilungen gelten als nicht fristgerecht und bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.
Fristgerecht mitgeteilte Änderungen führen zu einer entsprechenden Anpassung der Preise für personenbezogene Leistungen, insbesondere:
– Verpflegungspauschalen (Tagung, Buffet, Menü, Getränke etc.)
– Technische Ausstattung oder Zusatzleistungen, die personenbezogen kalkuliert werden
Nicht fristgerecht mitgeteilte Änderungen – insbesondere Reduzierungen weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – berechtigen nicht zur Preisanpassung. In diesem Fall bleibt die ursprünglich bestätigte Teilnehmerzahl verbindlich und wird in Rechnung gestellt.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl und der damit verbundenen personenbezogenen Leistungen ist maximal bis zu 10 % gegenüber der ursprünglich gebuchten Anzahl zulässig.
Wird die Personenzahl um mehr als 10 % reduziert, bleibt die Abrechnungsgrundlage dennoch bei 90 % der ursprünglich beauftragten personenbezogenen Leistungen.
Eine weitergehende Reduzierung bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Leistungen, die unabhängig von der Teilnehmerzahl gebucht wurden – wie etwa Raummiete bzw. Locationmiete, Technik, Personalkosten, Ausstattung oder Zusatzleistungen – reduzieren sich nicht anteilig und bleiben in voller Höhe zahlungspflichtig.
Sofern im Zusammenhang mit der Veranstaltung auch Hotelzimmer gebucht wurden, hat eine Änderung der Teilnehmerzahl keine Auswirkung auf die Anzahl der gebuchten Zimmer. Für deren Stornierung und Abrechnung gilt Teil B dieser AGB.
Bei zusätzlichen Teilnehmern, die am Veranstaltungstag über die gemeldete Personenzahl hinaus anwesend sind oder Leistungen in Anspruch nehmen, ist die Location berechtigt, diese zusätzlichen Leistungen entsprechend abzurechnen – sofern die räumlichen und betrieblichen Kapazitäten dies zulassen. Ein Anspruch auf Durchführung mit erhöhter Teilnehmerzahl oder unangemeldeter Mehrnutzung besteht nicht.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten der Veranstaltung und stimmt die Location diesen Änderungen zu, kann für die zusätzliche Leistungsbereitschaft ein angemessener Aufpreis berechnet werden – es sei denn, die Verspätung ist von der Location zu vertreten.Eingebrachte Sachen & Räumung
Für eingebrachte Gegenstände des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter übernimmt die Location grundsätzlich keine Haftung. Eine Einlagerung ist nur nach vorheriger gesonderter Vereinbarung möglich.
Die Veranstaltungsräume sind zum vereinbarten Zeitpunkt zu räumen und in besenreinem Zustand zu verlassen. „Besenrein“ bedeutet: frei von Müll, groben Verschmutzungen sowie dem vollständigen Entfernen aller vom Kunden eingebrachten Gegenstände.
Zurückgelassene Gegenstände können auf Kosten und Risiko des Kunden eingelagert oder entsorgt werden.
Teil D – Private Feiern & Firmenfeiern
Vertragsvereinbarung & Leistungsumfang
Ein Vertrag über die Durchführung einer privaten Feier oder Firmenfeier (z. B. Hochzeit, Geburtstag, Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Jubiläum) kommt zustande, wenn der Kunde das von der Powerful Events HQS GmbH unterbreitete Angebot in Textform annimmt und diese Annahme von der Powerful Events HQS GmbH ebenfalls in Textform rückbestätigt wird.
Vertragsgrundlage ist der individuell ausgearbeitete Veranstaltungsauftrag oder eine schriftliche Buchungsbestätigung durch die Powerful Events HQS GmbH.
Der Leistungsumfang umfasst die Nutzung der vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten und Außenflächen sowie alle zusätzlich gebuchten Leistungen, insbesondere:
– Veranstaltungstechnik und Ausstattung
– Catering- und Getränkepauschalen
– Dekorationsleistungen
– Personal-, Reinigungs- und Servicepauschalen
– Rahmenprogramme oder Zusatzmodule (z. B. freie Trauung, Kinderbetreuung, Shuttle)
Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen oder konkrete Räume besteht nur, wenn diese ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.Zahlungsstruktur: Anzahlung, Kaution, Endabrechnung und Zahlungsverzug
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die durch ihn selbst oder auf seine Veranlassung – etwa durch Gäste, Vertreter, Angestellte oder Beauftragte – gegenüber der Powerful Events HQS GmbH verursacht wurden.
Kaution und Anzahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung bzw. Erhalt der Kautionsrechnung eine Kautionszahlung in Höhe von mindestens 30 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten. Die genaue Höhe wird im Veranstaltungsauftrag festgelegt.
Die Kautionszahlung wird mit den Forderungen an den Kunden verrechnet – z. B. im Rahmen einer Zwischenrechnung, der Schlussrechnung oder bei der Berechnung von Stornogebühren. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution vor Erstellung der Endabrechnung oder bei Stornierung der Rechnung über die Stornogebühr besteht nicht.
Endabrechnung
Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der Kunde eine Schlussrechnung, aus der sich der endgültige Rechnungsbetrag nach Verrechnung der Kaution oder weiterer Vorauszahlungen ergibt. Der offene Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug durch Überweisung auf das Geschäftskonto der Powerful Events HQS GmbH zu begleichen.
Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Powerful Events HQS GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen:
– bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
– bei Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Gerät der Kunde trotz Mahnung in fortgesetzten Zahlungsverzug, ist die Powerful Events HQS GmbH berechtigt, ein externes Inkassounternehmen mit der Geltendmachung der offenen Forderung zu beauftragen. In diesem Fall trägt der Kunde auch die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten der Rechtsverfolgung, sofern er den Verzug zu vertreten hat.
Der Nachweis und die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.+Stornierungen und Stornokosten
Stornierungen sind ausschließlich in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief) gegenüber der Powerful Events HQS GmbH zu erklären.
Ein Rücktritt des Kunden von der Veranstaltung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn gleichzeitig auch die gebuchten Räumlichkeiten und etwaige Hotelzimmer storniert werden. Eine isolierte Stornierung einzelner Leistungen – wie z. B. Catering oder Veranstaltungstechnik – ist unzulässig. Die Location ist berechtigt, bei einer nur teilweisen Stornierung die vollständige Vergütung zu verlangen.
Im Falle einer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, je nach Zeitpunkt folgende pauschale Stornokosten zu tragen:
Zeitpunkt der Stornierung vor Veranstaltung / Stornokosten vom Gesamtwert der gebuchten Leistungen:
– bis 365 Tage vorher: Aufwandspauschale 500 €
– 364 – 90 Tage vorher: 30 %
– 89 – 60 Tage vorher: 50 %
– 59 – 30 Tage vorher: 70 %
– 29 – 7 Tage vorher: 80 %
– weniger als 7 Tage vorher: 100 %
Der Gesamtwert umfasst sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen – insbesondere Raum- und Flächenmiete, Technik, Personal, Getränke- und Verpflegungspauschalen, Dekoration sowie weitere Zusatzleistungen. Der Gesamtwert entspricht dem vertraglich vereinbarten Bruttobetrag aller gebuchten Leistungen.
Eine bereits geleistete Kautionszahlung wird mit den Forderungen aus der Stornierung verrechnet. Übersteigen die Stornokosten den Kautionsbetrag, ist der Kunde verpflichtet, die Differenz innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Stornorechnung auszugleichen. Besteht ein Guthaben zugunsten des Kunden, wird dieses auf Wunsch zurückerstattet oder mit weiteren zukünftigen oder noch offenen Forderungen verrechnet.
Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass der Location kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.Haftung und Aufsichtspflichten des Veranstalters
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste, Dienstleister, Beauftragte oder sonstige Beteiligte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden – unabhängig davon, ob sich diese auf dem Gelände, in den Räumen oder auf dem Parkplatz des Gut Hungenbach ereignen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die durch ihn selbst oder auf seine Veranlassung – z. B. durch Gäste, Vertreter, Angestellte oder Gehilfen – gegenüber der Powerful Events HQS GmbH verursacht werden.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für das Verhalten der Gäste sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere:
– des Jugendschutzgesetzes,
– von Lärmschutzbestimmungen,
– feuerpolizeilicher Vorschriften,
– sicherheitstechnischer Anforderungen bei der Nutzung von Technik.
Etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen oder Erlaubnisse sind vom Kunden eigenverantwortlich und auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen.
Der Kunde ist zudem eigenverantwortlich für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Veranstaltung – insbesondere für die fristgerechte Anmeldung und Abführung etwaiger Gebühren und Abgaben (z. B. GEMA, Künstlersozialabgabe, Vergnügungssteuer). Die Powerful Events HQS GmbH übernimmt hierfür keinerlei Haftung und ist auch nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde stellt die Powerful Events HQS GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
Bei Veranstaltungen mit Kindern oder Jugendlichen ist vom Kunden für ausreichende Aufsicht und Betreuung zu sorgen.
Die Powerful Events HQS GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch
Veranstaltungsteilnehmer oder externe Dienstleister des Kunden verursacht wurden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.Teilnehmerzahl und Raumaufteilung
Die im Vertrag / der Auftragsbestätigung / Buchungsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl gilt als garantiert. Eine Unterschreitung um bis zu 10 % ist zulässig, sofern diese bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin in Textform angezeigt wird. Bei späteren oder nicht angezeigten Reduzierungen wird die ursprünglich garantierte Teilnehmerzahl abgerechnet.
Eine Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl ist nur im Rahmen der vorhandenen räumlichen und organisatorischen Kapazitäten möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung der Powerful Events HQS GmbH in Textform. In diesem Fall werden die personenbezogenen Leistungen nach tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.
Die Location behält sich vor, bei Abweichungen der Teilnehmerzahl eine Anpassung der Raumaufteilung, Tischanordnung oder Platzierung vorzunehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Räume, Flächen oder Konzepte besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der Buchungs- oder Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
Teil E – Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der jeweils vertraglich vereinbarte Veranstaltungsort, in der Regel das Gut Hungenbach in Kürten, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Für Zahlungsverpflichtungen und sonstige rechtliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gilt als Erfüllungsort der Sitz der Powerful Events HQS GmbH.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gesellschaft. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.Verbraucherinformation zur Streitbeilegung
Die Powerful Events HQS GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren ist für den Anbieter weder verpflichtend noch vorgesehen.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr