Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Hotel AGBs)

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Bereitstellung und Rückgabe, Haftung

• Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.

• Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

• Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

• Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er unabhängig von einem Verschuldensnachweis durch das Hotel; ein Verbraucher haftet nur im Verschuldensfalle.

• Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

• Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Über die weitere Nutzung kann eine separate, kostenpflichtige Vereinbarung getroffen werden.

• Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, ist das Hotel berechtigt, bestellte und bis dahin nicht bezogene Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

• Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen und gebuchte Hotelzimmer bereit zu halten.

• Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten tagesaktuellen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

• Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Die Preise können vom Hotel bis zu 10% erhöht werden, sofern unerwartete Steuererhöhungen, Steigerung der Warenkosten oder Liefereinschränkungen eintreten, die sich unserer Kontrolle entziehen und der Zeitraum zwischen Vertragsannahme und Beginn der Veranstaltung, mehr als 6 Monate beträgt.

• Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

• Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

• Werden die vom Hotel erbetenen Vorauszahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von der getroffenen Vereinbarung.

• Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden; Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (Absage; Nichtanreise)

Eine Stornierung der gebuchten Hotelzimmer ist wie folgt möglich:

o Buchung von 1-3 Zimmer: 

Bis 18 Uhr am Anreisetag: kostenfreie Stornierung, die Stornierung muss in Textform erfolgen. Danach werden 100% berechnet.

o Buchung von 4-8 Zimmer: 

Bis 14 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung, die Stornierung muss in Textform erfolgen. 

Ab dem 14. Tag vor Anreise:     70 % werden berechnet. 

Ab 1 Tag vor Anreise:  90 % werden berechnet.

Am Anreisetag: 100% werden berechnet.

o Buchung von 8-15 Zimmer:

Bis 4 Wochen vor Anreise: kostenfreie Stornierung, die Stornierung muss in Textform erfolgen. 

Danach bis 1 Tag vor Anreise: 10 % kostenfrei (90 % werden berechnet).

Am Anreisetag: 100% werden berechnet.

o Buchung von ab 21 Zimmer: 

Bis 3 Monate vor Anreise: kostenfreie Stornierung, die Stornierung muss in Textform erfolgen. 

Bis 45 Tage vor Anreise: 70 % kostenfrei (30% werden berechnet). 

Bis 30 Tage vor Anreise: 50 % kostenfrei (50% werden berechnet). 

Bis 14 Tage vor Anreise: 30 % kostenfrei (70% werden berechnet). 

Bis 1 Tag vor Anreise: 10 % kostenfrei (90% werden berechnet).

Am Anreisetag: 100% werden berechnet.

• Dem Kunden steht es auch hier frei, nachzuweisen, dass dem Hotel ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als pauschaliert entstanden ist.

• Der Kunde wird auf Nummer V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Das Hotel ist zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit der Buchung der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) für denselben Zeitraum auch die Buchung einer Veranstaltung/Tagung oder einer Hochzeit vorgenommen hat und er (der Kunde) eine Stornierung von mehr als 25 % der gebuchten Hotelzimmer vornimmt.

V. Rücktritt des Hotels

• Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielswiese falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein oder wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

•  Das Hotel ist ebenfalls zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, wenn eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.

•  Das Hotel ist außerdem zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde mit der Buchung der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) für denselben Zeitraum auch die Buchung einer Veranstaltung/Tagung oder einer Hochzeitsveranstaltung vorgenommen hat und er (der Kunde) eine Stornierung von mehr als 25 % der gebuchten Hotelzimmer vornimmt.

•  Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Eingebrachte Sachen

• Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 

• Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VII. Elektronische Kommunikation und Abrechnung; Datenspeicherung

• Die vertragsbezogene Kommunikation kann in elektronischer Form erfolgen.

• Das Hotel ist berechtigt, seine Leistungen auf elektronischem Weg abzurechnen, insbesondere Rechnungen per Mail zu übermitteln.

• Dazu werden die für die Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten elektronisch gespeichert. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken an Dritte erfolgt nicht.

• Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der jeweiligen schutzwürdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung kann das Hotel Adress- und Bonitätsdaten zur Bonitäts- und Kreditprüfung an die SCHUFA 65203 Wiesbaden oder andere Wirtschaftsauskunfteien weitergeben und anfragen.

VIII. Schlussbestimmungen

• Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

• Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

• Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Betriebsgesellschaft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betriebsgesellschaft.

• Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

• Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.